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Grundstein für die umfangreiche Aktenregistratur des Familienarchivs der Familie Wippermann ist das Testament von Engelbert von der Wipper, genannt Wippermann, seit 1589 Domscholaster an der Metropolitankirche zu Bremen. Darin verfügte er, dass nach seinem Tod im Jahr 1621 sein sehr beträchtliches Vermögen als Fundus für eine Familienstiftung zu verwenden sei, aus dessen Zinsen Stipendien an Agnaten für ein Studium der Rechte vergeben werden sollten. Des Weiteren sollte eine Stiftungsprofessur (Familienprofessur) an der Universität in Rinteln eingerichtet werden und durch den Dom zu Bremen Armengelder verteilt werden.
Die Aufhebung der Universität in Rinteln 1810 durch König Jerome hatte das Erlöschen der Wippermannschen Familienprofessur zur Folge und die Erhöhung des Studienfonds aus dem freigesetzten Vermögen des Professurfonds.
Die Inflationsjahre 1923/24 und die Währungsreform nach dem Zweiten Weltkrieg dezimierten das Kapital der Stiftung derartig, dass aus den Erträgen keine Stipendien mehr zu finanzieren waren.
Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges hatte die Stiftung unter der Aufsicht des Landes Schaumburg-Lippe gestanden, nach der Neuordnung der Bundesländer 1948/49 dem Regierungspräsidenten in Hannover.
Weil sie ihrem ursprünglichem Zweck, Stipendien an Studenten zu vergeben, nicht mehr nachkommen konnte, drohte der Stiftung die Auflösung durch die Stiftungsbehörde.
Um dies zu verhindern, lief sie ab 1971 bis 1995 als gemeinnütziger Verein unter der Bezeichnung Verein der Engelbert Wippermann'schen Familienstiftung von 1621 e. V. mit Sitz in Ludwigsburg weiter. Zweck des Vereins im Sinne der Gemeinnützigkeitsordnung war fortan die Förderung der Lippischen und Schaumburgischen Heimatkunde und der Familienforschung sowie weiterhin im dem verminderten Vereinsvermögen entsprechenden Umfange die Förderung von männlichen Studierenden, die in gerader Linie vom Vogt Johann von der Wipper abstammten.
Am 14. Mai 1995 beschlossen die Teilnehmer des 61. Familienkonvents seit 1621 in Mühltal-Trautheim unter der Leitung des damaligen Seniors Friedrich Wippermann die Auflösung des Vereins und die Übergabe des Familienarchivs an das Stadtarchiv Lemgo durch Dr. Gerd Wippermann. Dem waren schon seit 1986 Verhandlungen mit dem Stadtarchiv vorausgegangen.
Die Verzeichnung wurde nach der Vorlage des 1906 sehr sorgfältig erstellten Repertoriums (Nr. 132) vorgenommen und in AUGIAS.8 übertragen. Zu dieser Zeit war der Familienrezeptor (Geschäftsführer) Conrad Wilhelm Wippermann beauftragt worden, die Aktenregistratur der Familienstiftung neu zu ordnen und als Familienarchiv anzulegen. Ferner hatte er den Auftrag, eine Chronik über die Entwicklung der Stiftung zu schreiben, die in der "Geschichte der Einrichtungen der Engelbert Wippermann'schen Familie" zusammengefasst ist (Nr. 117).
Die Titel der überlieferten Verzeichnung wurden überarbeitet und im heute üblichen Sprachstil abgefasst, um den Bestand der Benutzung zugänglicher zu machen. Veraltete Begriffe wurden teilweise beibehalten und lediglich mit Anmerkungen (eckige Klammern) zur Begriffsklärung versehen.
Im Anhang des Findbuchs findet sich die wortgetreue Transkription des Repertoriums, das bis ca. 1940 geführt wurde. Danach kamen weitere Zugänge in das Familienarchiv, die nur in der Verzeichnung des Stadtarchivs von 1995 vorhanden waren. Der letzte Zugang zum Familienarchiv Wippermann ist das Manuskript zum Buch von Don Wippermann, Wisconsin mit dem Titel: Wisconsin Wippermann Family History. (Nr. 163) Hierbei handelt es sich um einen Nachfahren des im 19. Jahrhundert ausgewanderten Otto Wippermann, dessen Sohn Otto L. Wippermann 1944 ebenfalls eine Familiengeschichte kleineren Umfangs verfasst hat (Nr. 159 und 161).
Die Tiefe der Verzeichnung ist gegenüber der vorhandenen Findkartei merklich intensiviert worden. Unter mehreren Aktengruppen des Repertoriums war nur die Anzahl der weiteren darin befindlichen Akten angegeben. Diese wurden bei der Neuverzeichnung jeweils als Einzelakten behandelt, so dass sich die Zahl der Verzeichnungseinheiten von 96 auf 164 erhöht.
Damit ist jedoch die Verzeichnungstiefe noch nicht vollständig ausgeschöpft. Jeder Einzelakte steht ein Inhaltsverzeichnis voran, in dem die durchnummerierten Dokumente aufgezählt werden.