Notizen |
- Sein älterer Bruder war Heinrich VIII. († 10. September 1347), der mit Jutta (Judith) von Brandenburg zu Salzwedel (1298/1300–1353) einen früh verstorbenen Sohn und vier Töchter hatte. Sein jüngerer Bruder Berthold wurde Ritter des Johanniterordens und Komtur in Kühndorf. Der jüngste Bruder, Ludwig, trat in den geistlichen Stand und wurde schließlich Domherr in Magdeburg. Seine Schwester Elisabeth (1318–1377) heiratete Johann II., den Burggrafen von Nürnberg.
Johann verbrachte seine jüngeren Jahre meist im Gefolge seines Vaters Berthold, der von 1323 bis 1330 Vormund des minderjährigen Markgrafen von Brandenburg Ludwig, dem ältesten Sohn des Kaisers Ludwig IV., und Statthalter der Mark Brandenburg war, und dadurch hatte er vielerlei und enge Kontakte am brandenburgischen Hof und – auf Grund der lange geplanten Vermählung Ludwigs mit der dänischen Königstochter Margarethe – am dänischen Hof. Nachdem deren Bruder, Prinz Otto Christoffersen, zweiter Sohn des 1332 verstorbenen Königs Christoph II., bei seinem vergeblichen Versuch, die Herrschaft in Jütland zu erlangen, von dem faktischen Regenten, Graf Gerhard III. von Holstein-Rendsburg, am 7. Oktober 1334 in der Schlacht bei Viborg geschlagen und dann auf der Burg Segeberg als Gefangener gehalten wurde, gelang es Johann, durch Verhandlungen dessen Freilassung zu bewirken, allerdings gegen sehr schwere Auflagen, was ihm die Dänen verübelten.[1]
Johann kehrte 1339 in die heimische Grafschaft zurück und erhielt dort von seinem Vater Einkünfte aus Besitz in Fuchsstadt, Kissingen, Nüdlingen und Behrungen, wobei er – angesichts der Tatsache, dass sein älterer Bruder Heinrich VIII. nur überlebende Töchter hatte – jedoch ausdrücklich nicht auf sein Erbrecht an der Grafschaft Henneberg verzichtete. Als sein Vater im folgenden Jahr starb, erhielt Johann von Kaiser Ludwig IV. die Bestätigung des Reichslehens der Grafschaft und seines Erbfolgerechts und von der Abtei Hersfeld die für die hersfeldischen Lehen der Henneberger.
Auf Fürstgraf Berthold folgte 1340 Johanns Bruder Heinrich VIII. als regierender Graf. Kurz vor seinem Tod 1347 verfügte er, dass seiner Witwe Jutta und seinen drei noch nicht versorgten Töchtern[2] der Südteil der Grafschaft, die sogenannte „Neue Herrschaft“, die Jutta zu einem erheblichen Teil als Mitgift in ihre Ehe eingebracht hatte, zugewiesen werden sollte,[3] der Nordteil – die althennebergischen Lande – dagegen seinem jüngeren Bruder Johann I.
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