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Wappen Maneß - Manesse Auf rotem Grund zwei kämpfende weisse Ritter, von denen der eine siegt;
es ist ein sprechendes Wappen, der Name kommt von Manesser, Manntöter.
Notizen
Rechtskundiger, Liedersammler. Sohn des RÜDIGER I. (1224 erw., gestorben 1253). RÜDIGER II. ist 1240 Zürcher Reichsvogt, ab 1264 als Ratsherr, ab 1268 als Ritter genannt. 1278-1303 führte er den Herbstrat und prägte das politische, gesellschaftliche und kulturelle Leben Zürichs jahrzehntelang wesentlich mit. Diverse Berufungen als Schiedsrichter und Bürge sowie Beurkundungen von Rechtsgeschäften z.T. in seinem Haus zeugen von seinem hohen Ansehen. M.s jurist. Engagement belegt auch eine von ihm veranlasste Handschrift des SCHWABENSPIEGELS; ebenso dürfte er die Neufassung des Zürcher RICHTEBRIEFS von 1304 massgeblich beeinflusst haben. Am berühmtesten wurde M. aber als Initiant einer ehrgeizigen Minneliedersammlung, aus der die MANESS. HANDSCHRIFT - CODEX MANESSE - hervorgegangen ist.
Eingebürgert
--> Ratsherr 1264 in Zürich, Zürich, ZH, CHE
--> Rats von Rittern 1268 in Zürich, Zürich, ZH, CHE
--> Aufseher über die Münze 1272 in Zürich, Zürich, ZH, CHE